Brandschutz im WDVS und was Sie darüber wissen sollten
Das Thema Brandschutz wird bei uns groß
geschrieben. Daher bitten wir Sie bereits bei der Planung auch an den
Brandschutz (z.B. den Einbau von Brandschutzriegeln) zu denken. Gerne
steht Ihnen das Team von DK-Westment auch die diesem Thema gerne mit Rat
und Tat zur Seite. Zögern Sie also nicht mit uns in Kontakt zu treten -
gerne per E-Mail aber auch persönlich am Telefon unter: 02423 - 406 444
Welche
Art der Fassadendämmung für Sie und Ihre Immobilie geeignet ist und
welche konstruktiven Maßnahmen zum Brandschutz je nach WDV-System und
Bundesland ergriffen werden müssen werden wir gerne im Detail mit Ihnen
besprechen.
Zur weiteren Unterstützung haben wir Ihnen die
Brandschutz-Empfehlungen des DIBt (für Das WDV-System des
Systemherstellers DK-WEST) und einen Auszug des "Brandschutz WDVS" für
das WDV-System des Systemherstellers FAST bereitgestellt. Ebenso finden
Sie hier den bebilderten Aufbau einer Fassadendämmung mit Brandschutz.
Bei gedämmten Hausfassaden mit EPS- bzw. Styropordämmplatten
(Brandschutzklasse B1 - schwer entflammbar) müssen zusätzliche Maßnahmen
für den Brandschutz ergriffen werden. Der Einbau von Dämmstreifen aus
nichtbrennbaren Produkten wie z.B. Steinwolle (Brandschutzklasse A1 -
nicht brennbar), sog. Brandschutzriegeln ist zwingend notwendig. Bei
welchen Gebaudetypen welche Art des Brandschutzes benötigt wird steht in
der Musterbauordnung (MBO) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO)
geschrieben. Die MBO regelt hierbei das Mindestmaß an
Brandschutzmaßnahmen, Abweichungen und/oder Ergänzungen stehen in der
LBO des Bundeslandes, in dem eine Fassade gedämmt werden soll.
Schutzziele
Wo fängt der Brandschutz bei Wärmedämmverbundsystemen an? Gemäß §14 MBO sind die bauordnungsrechtlichen Schutzziele, der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorzubeugen, die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Das baurechtliche Schutzziel besteht bei Gebäudeaußenwänden darin, die Brandausbreitung über die Fassade bis zum Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern und damit auch die Rettung über den zweiten Rettungsweg zu ermöglichen.