Wie sieht das eigentlich rechtlich aus,
mit Blumenkästen am Balkon, an der Fassade ?
Klar könnte man nach der Motto „Wo
kein Kläger da kein Richter“ handeln, aber wenns dann Stress gibt
… hm, daher besser vorher abklären.
In Bezug auf Form, Farbe und Material
der Blumenkästen ist nichts zu beachten.
Wichtig ist allerdings, dass die
Anbringung sicher erfolgt, d.h. auch bei einem Sturm darf sich der
Balkonkasten nicht lösen.
Sollte ein nach außen aufgehangener
Balkonkasten sich trotzdem lösen, so muss dessen Besitzer für alle
Schäden haften. Bei Personenschäden kann außerdem eine Anzeige
wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.
Der Mieter muss dafür Sorge tragen,
dass auslaufendes Wasser, nicht die Fassade, andere Gebäudeteile
oder die unter ihm wohnenden Nachbarn beeinträchtigt.
Herunterfallende Blätter müssen die
Nachbarn erdulden, solange die Menge kein Überhand nimmt. Stark
rankende Pflanzen müssen allerdings auf Wunsch zurückgeschnitten
werden bzw. diese dürfen nicht die Fassade oder den Balkon
beschädigen.