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Freitag, 4. November 2022

Na Huch … was haben wir denn da schon wieder … ?

 













Na Huch … was haben wir denn da schon wieder … ?

Der Mieter hat ein Problem mit dem Putz an seiner Badezimmer Decke.

Vor einiger Zeit wurde die Decke wegen eines Wasserschadens neu verputzt und gestrichen. Es dauerte nicht lange, bis die Farbe abblätterte. Jetzt wollte er die lose Farbe einfach etwas abkratzen um die Decke wieder neu zu streichen, da kam ihm auch schon der erste Putz entgegen.

Er müsste natürlich erst alles entfernen was lose ist, dann den Putz am besten mit Putzgrund oder Tiefengrund festigen,danach schauen, ob im Untergrund Risse vorhanden sind, Falls ja am besten Armierungsgewebe einspachteln,falls nicht einfach die Fläche aufputzen und dann glattspachteln , schleifen, grundieren und streichen.

ANDERERSEITS: Gar nicht seine Aufgabe !

Denn am besten: den Vermieter informieren, dieser kann der Firma eine Frist setzen , ist ja keine neue Arbeit sondern eine Mängelbeseitigung. Im Normalfalle sind die Firmen da hinterher, dass ihnen sowas nicht nachläuft....


Freitag, 20. August 2021

Rechtliches zu Blumenkästen am Balkon, oder an der Fassade

 




 

 

 

 

 

 

 

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, mit Blumenkästen am Balkon, an der Fassade ?

Klar könnte man nach der Motto „Wo kein Kläger da kein Richter“ handeln, aber wenns dann Stress gibt … hm, daher besser vorher abklären.

In Bezug auf Form, Farbe und Material der Blumenkästen ist nichts zu beachten.

Wichtig ist allerdings, dass die Anbringung sicher erfolgt, d.h. auch bei einem Sturm darf sich der Balkonkasten nicht lösen.

Sollte ein nach außen aufgehangener Balkonkasten sich trotzdem lösen, so muss dessen Besitzer für alle Schäden haften. Bei Personenschäden kann außerdem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.

Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass auslaufendes Wasser, nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die unter ihm wohnenden Nachbarn beeinträchtigt.

Herunterfallende Blätter müssen die Nachbarn erdulden, solange die Menge kein Überhand nimmt. Stark rankende Pflanzen müssen allerdings auf Wunsch zurückgeschnitten werden bzw. diese dürfen nicht die Fassade oder den Balkon beschädigen.