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Montag, 9. August 2021

Sprichwörtlich „Abgesoffen“

 














Sprichwörtlich „Abgesoffen“
Nach den schweren Unwettern in den letzten Wochen, nach Überschwemmungen, Sturm, Hagel,sind auch viele Autobesitzer betroffen. Für diese Schäden kann eine Teilkaskoversicherung aufkommen, denn diese greift bei Schäden, für die keine dritte Person verantwortlich gemacht werden kann.
Aber Achtung: Wer nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Schäden am besten per Fotos dokumentieren, eine Aufstellung der Schäden machen,die Fahrzeugunterlagen bereithalten und unverzüglich der Versicherung melden, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Weitere Infos und Anfragen:
dk-west.de / dk-westment.de


Montag, 26. Juli 2021

Bau News : Versicherungsschutz gegen Elementarschäden


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Hinweise der Verbraucherzentrale:

Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, brauchen Sie meist eine spezielle Police: die so genannte Elementarschadenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach Art des Schadens greift die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung.

Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.

Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie schließen sie in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Sie möchten sich gegen Risiken absichern, die durch Wirken der Natur verursacht werden? Die folgenden fünf Schritte bieten Ihnen eine Orientierung.

Eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sollten Sie für Ihr Wohnhaus auf jeden Fall abschließen. Damit versichern Sie auch Anbauten oder Nebengebäude gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie besagte Elementarschäden. Eine Hausratversicherung schützt Ihr sonstiges bewegliches Hab und Gut, das sich in Ihrem Haushalt befindet.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de