Versicherungsschutz gegen
Elementarschäden
Hinweise der Verbraucherzentrale:
Um sich gegen Schäden aus
Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern,
brauchen Sie meist eine spezielle Police: die so genannte
Elementarschadenversicherung.
Das Wichtigste in Kürze:
Mit Elementarschäden sind die Schäden
gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach
Art des Schadens greift die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die
Elementarschadenversicherung.
Mit Elementarschäden sind die Schäden
gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.
Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8),
Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch
Vulkanausbrüche.
Je nach Schadensart greift nun die eine
oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden
nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die
Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das
Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z.B. Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte
Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie schließen sie in
Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch
Erweiterung dieser Verträge ab. Einzelgefahren sind dabei in der
Regel nicht ab- oder zuwählbar.
Sie möchten sich gegen Risiken
absichern, die durch Wirken der Natur verursacht werden? Die
folgenden fünf Schritte bieten Ihnen eine Orientierung.
Eine Wohngebäudeversicherung inklusive
Elementarschadenschutz sollten Sie für Ihr Wohnhaus auf jeden Fall
abschließen. Damit versichern Sie auch Anbauten oder Nebengebäude
gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser
sowie besagte Elementarschäden. Eine Hausratversicherung schützt
Ihr sonstiges bewegliches Hab und Gut, das sich in Ihrem Haushalt
befindet.
Quelle:
www.verbraucherzentrale.de