Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz,
sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der
Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw.
Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen
Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum
möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw.
Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von
Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm
eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu
verhindern.
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