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Mittwoch, 10. März 2021
ONLINE ANGEBOT Rockwool Brandschutzriegel / Lamelle Fasrock LL Fasssadendämmung aus Steinwolle
ONLINE ANGEBOT Rockwool Brandschutzriegel / Lamelle Fasrock LL
Fasssadendämmung aus Steinwolle Nichtbrennbare Steinwolle- Lamelle/Paneele für Dämmfassaden,Decken und Wände. Brandschutz-Riegel/Lamelle Fasrock LL ist eine Nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle/Paneele für Dämmfassaden.
Alle technischen Eigenschaften der Brandstoffklasse DIN EN 13501 (Klasse A1) werden erfüllt. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/(mk) W/mK - Lieferbar in den Dämmstärken: 80, 120, 140, 160, 180, 200, 220 mm
Alles für die Fassadendämmung - schnell - gut - günstig Komplettes Dämmprogramm inkl. getönter Putze und Farben, Mineralische Dämmplatten, sowie EPS in allen Dämmstärken und WLG 031, 032, 035, 040 lieferbar
Mit voller Hersteller- Qualitäts- und Produktgarantie
Deutschlandweite Lieferung bis zu Ihnen nach Hause
Alle weiteren Informationen und Ihr individuelles, kostenfreies Angebot erhalten Sie umgehend unter www.dk-westment.de oder rufen Sie uns an: Wir helfen Ihnen gerne SOFORT 02423 - 406444
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Dienstag, 17. März 2020
ONLINE ANGEBOT Rockwool Brandschutzriegel / Lamelle Fasrock LL Fasssadendämmung aus Steinwolle
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Fasssadendämmung aus Steinwolle Nichtbrennbare Steinwolle- Lamelle/Paneele für Dämmfassaden,Decken und Wände. Brandschutz-Riegel/Lamelle Fasrock LL ist eine Nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle/Paneele für Dämmfassaden.
Alle technischen Eigenschaften der Brandstoffklasse DIN EN 13501 (Klasse A1) werden erfüllt. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/(mk) W/mK - Lieferbar in den Dämmstärken: 80, 120, 140, 160, 180, 200, 220 mm
Alles für die Fassadendämmung - schnell - gut - günstig Komplettes Dämmprogramm inkl. getönter Putze und Farben, Mineralische Dämmplatten, sowie EPS in allen Dämmstärken und WLG 031, 032, 035, 040 lieferbar
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Freitag, 15. November 2019
Fassadendämmung Brandschutz
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Mittwoch, 6. November 2019
ONLINE ANGEBOT Rockwool Brandschutzriegel / Lamelle Fasrock LL Fasssadendämmung aus Steinwolle
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Fasssadendämmung aus Steinwolle Nichtbrennbare Steinwolle- Lamelle/Paneele für Dämmfassaden,Decken und Wände. Brandschutz-Riegel/Lamelle Fasrock LL ist eine Nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle/Paneele für Dämmfassaden.
Alle technischen Eigenschaften der Brandstoffklasse DIN EN 13501 (Klasse A1) werden erfüllt. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/(mk) W/mK - Lieferbar in den Dämmstärken: 80, 120, 140, 160, 180, 200, 220 mm
Alles für die Fassadendämmung - schnell - gut - günstig Komplettes Dämmprogramm inkl. getönter Putze und Farben, Mineralische Dämmplatten, sowie EPS in allen Dämmstärken und WLG 031, 032, 035, 040 lieferbar
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Mittwoch, 7. August 2019
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Fasssadendämmung aus Steinwolle Nichtbrennbare Steinwolle- Lamelle/Paneele für Dämmfassaden,Decken und Wände. Brandschutz-Riegel/Lamelle Fasrock LL ist eine Nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle/Paneele für Dämmfassaden.
Alle technischen Eigenschaften der Brandstoffklasse DIN EN 13501 (Klasse A1) werden erfüllt. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/(mk) W/mK - Lieferbar in den Dämmstärken: 80, 120, 140, 160, 180, 200, 220 mm
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Mittwoch, 24. Juli 2019
Fassadendämmung Brandschutz
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Donnerstag, 13. Juni 2019
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Fasssadendämmung aus Steinwolle Nichtbrennbare Steinwolle- Lamelle/Paneele für Dämmfassaden,Decken und Wände. Brandschutz-Riegel/Lamelle Fasrock LL ist eine Nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle/Paneele für Dämmfassaden.
Alle technischen Eigenschaften der Brandstoffklasse DIN EN 13501 (Klasse A1) werden erfüllt. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/(mk) W/mK - Lieferbar in den Dämmstärken: 80, 120, 140, 160, 180, 200, 220 mm
Alles für die Fassadendämmung - schnell - gut - günstig Komplettes Dämmprogramm inkl. getönter Putze und Farben, Mineralische Dämmplatten, sowie EPS in allen Dämmstärken und WLG 031, 032, 035, 040 lieferbar
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Dienstag, 29. Januar 2019
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Montag, 18. Juni 2018
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Freitag, 4. Juli 2014
Fassadendämmung Brandschutz
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Mittwoch, 21. Mai 2014
Fassadendämmung Brandschutz
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Montag, 13. Januar 2014
Brandschutz bei Fassadendämmung
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz,
sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der
Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Freitag, 6. Dezember 2013
Brandschutz Fassadendämmung
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz,
sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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Mittwoch, 7. August 2013
Brandschutz Fassadendämmung, WDVS
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz,
sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
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1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
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