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Posts mit dem Label WDVS Brandschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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Montag, 13. Januar 2014

Brandschutz bei Fassadendämmung

 
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:

a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS

1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A

Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.

Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.

 www.dk-westment.de 

Montag, 9. Dezember 2013

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Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 
Ihr Team DK-Westment
www.dk-westment.de

Freitag, 6. Dezember 2013

Brandschutz Fassadendämmung

Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:

a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS

1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A

Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.

Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.

 www.dk-westment.de

Mittwoch, 7. August 2013

Brandschutz Fassadendämmung, WDVS

Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:

a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS

1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A

Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.

Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.

 www.dk-westment.de

Montag, 8. April 2013

Fassadendämmung Brandschutz

Brandschutz Fassadendämmung, DK-WESTMENT ®
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von Wärmedämmverbundsystemen  auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.









Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:

a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS

1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A

Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.

Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung

Ihr Team DK-WESTMENT ®











Freitag, 25. Januar 2013

Brandschutz - Fassadendämmung


Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.








Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:

a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS

1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2

Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A

Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.

Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung

Ihr Team DK-WESTMENT ® 





Dienstag, 9. Oktober 2012

WDVS Brandschutz

#WDVS   Brandschutz
Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS).
Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.



Alle Informationen hierzu finden Sie auf: http://www.dk-westment.de/wdvs_brandschutz.htm

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung

Ihr Team DK-WESTMENT ®

Mittwoch, 5. Oktober 2011

WDVS Brandschutz



Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
>>> weiterlesen
In erster Linie sind jedoch die Brandschutzvorschriften des jeweiligen bauaufsichtlich geprüften WDV-Systems zu beachten. Diese finden Sie in der dazugehörigen WDVS-Zulassung des Anbieters.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
http://www.dk-westment.de/

Dienstag, 30. August 2011

WDVS Brandschutz

Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind  Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
 In erster Linie sind jedoch die Brandschutzvorschriften des jeweiligen bauaufsichtlich geprüften WDV-Systems zu beachten. Diese finden Sie in der dazugehörigen WDVS-Zulassung des Anbieters.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Freitag, 22. Juli 2011

WDVS Brandschutz



Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind  Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
Gerne steht ihnen das Team von DK-Westment für weitere Informationen zur Verfügung
http://www.dk-westment.de/

Dienstag, 15. März 2011

WDVS Brandschutz




















Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind  Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.
In erster Linie sind jedoch die Brandschutzvorschriften des jeweiligen bauaufsichtlich geprüften WDV-Systems zu beachten. Diese finden Sie in der dazugehörigen WDVS-Zulassung des Anbieters.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: http://www.dk-westment.de/

Montag, 31. Januar 2011

WDVS Brandschutz


Die wesentlichsten Faktoren des WDVS- Brandschutz, sind  Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Klar definiert ist die Verwendbarkeit von WDVS auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich.

Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)

Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Im Besonderen werden im Bereich der Stürze von Fenster und Türen Brandschutzriegel mit einer Mindesthöhe von 200mm eingesetzt, um den Brandüberschlag in weitere höhere Geschosse zu verhindern.

In erster Linie sind jedoch die Brandschutzvorschriften des jeweiligen bauaufsichtlich geprüften WDV-Systems zu beachten. Diese finden Sie in der dazugehörigen WDVS-Zulassung des Anbieters.

Weitere Informationen unter : WDVS www.DK-Westment.de