Die wesentlichsten Faktoren des 
WDVS- Brandschutzes, sind  Qualität und  Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS). 
Klar definiert ist die  Verwendbarkeit von 
WDVS auf Grundlage einer allgemeinen  bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und  Brauchbarkeit möglich.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
a) Dämmstoffmaterial
b) Stärke der einzelnen Dämmstoffe
c) Putzschicht und Anteil der organischen Bestandteile
d) Stärke der Bewehrungsschicht (Armierung)
Die DIN 4102-1 regelt die Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens bei WDVS
1. Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
2. Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
3. Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die Landesbauordnungen legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw.  
Gebäudeklassen alle Mindestanforderungen der DIN 4102-1 vor:
1. Gebäudehöhen bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
2. Gebäudehöhen von 7-22 m schwer entflammbar B1
3. Gebäudehöhen von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhen werden festgelegt ab Fußbodenoberkante des höchstgelegenen  
Geschosses über der Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum  
möglich ist. In der Regel sind WDVS in den Stärken von 10-300mm geprüft.
Besondere Bereiche werden bei der WDVS-Ausführung
  mit Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Dazu sind entweder  
spezielle Ausführungen von Stürzen inklusive der Verschattungselemente  
oder ein durchlaufender Brandriegel nach jedem zweiten Geschoss  
zulässig. Das geeignete Produkt wie z.B. die Steinwolle / Brandschutzlamelle ist
  eine nichtbrennbare Steinwolle-Lamelle für Putzfassaden. Mit der  
Putzträgerlamelle kann sowohl eine gute Wärme-, Schalldämmung aber auch 
 ein effektiver Brandschutz (A1) ermöglicht werden. Die  
Steinwolle-Lamelle ist diffusionsoffen und alkali-resistent. Sie  
speichert keine Feuchtigkeit.
 
